Als Restposten, die man nicht mit Sonderposten verwechseln sollte, werden im Handel Restbestände von Waren bezeichnet.
Restposten sind Posten von Warenbeständen, die in der Regel auslaufen bzw. im Sortiment nicht weiter geführt oder ausverkauft werden. Diese Posten belasten die Bilanz sowie die Liquidität und müssen daher abgestoßen werden.
In der Regel werden sie an Restpostenhändler abgegeben, die sie auf entsprechenden Plattformen und Portalen anbieten. Auf Wunsch exportieren die Restpostenhändler die Ware, um zum Beispiel das Markenimage im Inland nicht zu gefährden. Meist bleibt die Ware jedoch im Inland und wird in Restpostenmärkten oder in Online-Shops vertrieben.
Zwar unterscheidet im Normalfall zwischen Rest- und Sonderposten, allerdings handeln Restpostenhändler größtenteils übergreifend im Postenhandel oder auf Online-Portalen. Im Handel werden unter Umständen auch Konkurswaren, Überhänge, Überbestände, Insolvenzgüter und Fehlproduktionen als Restposten bezeichnet.